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   LSG Bayern, 22.04.2010 - L 9 AL 289/06   

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https://dejure.org/2010,23574
LSG Bayern, 22.04.2010 - L 9 AL 289/06 (https://dejure.org/2010,23574)
LSG Bayern, Entscheidung vom 22.04.2010 - L 9 AL 289/06 (https://dejure.org/2010,23574)
LSG Bayern, Entscheidung vom 22. April 2010 - L 9 AL 289/06 (https://dejure.org/2010,23574)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de

    Gewährung von Beihilfen für Arbeitnehmer der Eisen- und Stahlindustrie - Fahrkostenbeihilfe für Wiederbeschäftigte - Überschreitung der 12-Monats-Frist bis zur Wiederbeschäftigung - sozialrechtlicher Herstellungsanspruch - keine Zurechnung einer Falschberatung durch eine ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Gewährung von Beihilfen für Arbeitnehmer der Eisen- und Stahlindustrie; sozialrechtlicher Herstellungsanspruch bei der Zurechnung einer Falschberatung durch eine Privatfirma

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 15.08.2000 - B 9 VG 1/99 R

    Anträge auf Gewaltopferentschädigung im Beitrittsgebiet, sozialrechtlicher

    Auszug aus LSG Bayern, 22.04.2010 - L 9 AL 289/06
    (4) Möglichkeit der Herstellung des Zustands, der ohne die Pflichtverletzung eingetreten wäre (stRspr - vgl mwN BSG Urteile vom 26. Januar 2000 - B 13 RJ 37/98 R - SozR 3-5910 § 91a Nr. 7, S 37, vom 15. August 2000 - B 9 VG 1/99 R - SozR 3-3100 § 60 Nr. 3, S 6 und vom 1. April 2004 - B 7 AL 52/03 R - BSGE 92, 267 = SozR 4-4300 § 137 Nr. 1 jeweils RdNr 31).

    Eine Zurechnung setzt jedoch voraus, dass der betreffende Leistungsträger ebenfalls arbeitsteilig beziehungsweise funktionell in den Ablauf beziehungsweise in die Wahrnehmung der Aufgaben des zuständigen Leistungsträgers eingebunden ist (BSG Urteil vom 15. August 2000,Az.: B 9 VG 1/99 R zitiert nach juris).

  • BSG, 01.04.2004 - B 7 AL 52/03 R

    Aufhebung der Arbeitslosengeldbewilligung - Leistungsgruppenzuordnung -

    Auszug aus LSG Bayern, 22.04.2010 - L 9 AL 289/06
    (4) Möglichkeit der Herstellung des Zustands, der ohne die Pflichtverletzung eingetreten wäre (stRspr - vgl mwN BSG Urteile vom 26. Januar 2000 - B 13 RJ 37/98 R - SozR 3-5910 § 91a Nr. 7, S 37, vom 15. August 2000 - B 9 VG 1/99 R - SozR 3-3100 § 60 Nr. 3, S 6 und vom 1. April 2004 - B 7 AL 52/03 R - BSGE 92, 267 = SozR 4-4300 § 137 Nr. 1 jeweils RdNr 31).
  • BSG, 05.04.2000 - B 5 RJ 50/98 R

    Verletzung der Beratungspflicht durch Rentenversicherungsträger bei freiwilliger

    Auszug aus LSG Bayern, 22.04.2010 - L 9 AL 289/06
    Dieses von der Rechtsprechung des BSG ergänzend zu den vorhandenen Korrekturmöglichkeiten bei fehlerhaftem Verwaltungshandeln entwickelte Rechtsinstitut tritt - iS des öffentlich-rechtlichen Nachteilsausgleichs - ein, wenn ein Leistungsträger durch Verletzung einer ihm aus dem Sozialleistungsverhältnis obliegenden Haupt- oder Nebenpflicht, insbesondere zur Auskunft und Beratung, nachteilige Folgen für die Rechtsposition des Betroffenen herbeigeführt hat und diese Rechtsfolgen durch ein rechtmäßiges Verwaltungshandeln wieder beseitigt werden können (stRspr vgl BSG Urteil vom 5. April 2000 - B 5 RJ 50/98 R - SozR 3-1200 § 14 Nr. 29, S 95 mwN; BSG Urteil vom 17. August 2000 - B 13 RJ 87/98 R - veröffentlicht in JURIS).
  • BSG, 26.01.2000 - B 13 RJ 37/98 R

    Rentenantragstellung durch Sozialamt, sozialrechtlicher Herstellungsanspruch bei

    Auszug aus LSG Bayern, 22.04.2010 - L 9 AL 289/06
    (4) Möglichkeit der Herstellung des Zustands, der ohne die Pflichtverletzung eingetreten wäre (stRspr - vgl mwN BSG Urteile vom 26. Januar 2000 - B 13 RJ 37/98 R - SozR 3-5910 § 91a Nr. 7, S 37, vom 15. August 2000 - B 9 VG 1/99 R - SozR 3-3100 § 60 Nr. 3, S 6 und vom 1. April 2004 - B 7 AL 52/03 R - BSGE 92, 267 = SozR 4-4300 § 137 Nr. 1 jeweils RdNr 31).
  • BSG, 17.08.2000 - B 13 RJ 87/98 R

    Anwartschaftserhaltung bei Erwerbsunfähigkeitsrente, Beratungspflicht des

    Auszug aus LSG Bayern, 22.04.2010 - L 9 AL 289/06
    Dieses von der Rechtsprechung des BSG ergänzend zu den vorhandenen Korrekturmöglichkeiten bei fehlerhaftem Verwaltungshandeln entwickelte Rechtsinstitut tritt - iS des öffentlich-rechtlichen Nachteilsausgleichs - ein, wenn ein Leistungsträger durch Verletzung einer ihm aus dem Sozialleistungsverhältnis obliegenden Haupt- oder Nebenpflicht, insbesondere zur Auskunft und Beratung, nachteilige Folgen für die Rechtsposition des Betroffenen herbeigeführt hat und diese Rechtsfolgen durch ein rechtmäßiges Verwaltungshandeln wieder beseitigt werden können (stRspr vgl BSG Urteil vom 5. April 2000 - B 5 RJ 50/98 R - SozR 3-1200 § 14 Nr. 29, S 95 mwN; BSG Urteil vom 17. August 2000 - B 13 RJ 87/98 R - veröffentlicht in JURIS).
  • BSG, 29.10.1991 - 5 RJ 38/89

    Anspruch auf Rente wegen Erwerbsunfähigkeit - Rücknahme eines rechtwidrigen

    Auszug aus LSG Bayern, 22.04.2010 - L 9 AL 289/06
    Das Bundessozialgericht hat wiederholt entschieden, dass ein sozialrechtlicher Herstellungsanspruch infolge unterbliebener oder unvollständiger Beratung auch dann gegeben sein kann, wenn die Pflichtverletzung als tatsächlicher Vorgang in dem Verhalten einer nicht mit dem Beklagten Sozialleistungsträger identischen anderen Stelle oder Person ("Dritten") bestand, sofern dieses Verhalten dem Sozialleistungsträger als eigene Verletzung rechtlich zuzurechnen ist (vergleiche z.B. BSG, Urteil vom 29. Oktober 1991 Az.: 13/5 RJ 38/89 zitiert nach juris).
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